gez.Brand
Bürgermeister
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben von je: 3.200.600 EUR
davon im Verwaltungshaushalt: 2.627.000 EUR
im Vermögenshaushalt: 573.600 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen: 0 EUR
Kreditermächtigung) von
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von: 184.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 525.400,00 EUR
Die Hebesätze werden festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) der Steuermessbeträge 380 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge 390 v. H.
1. Bauabschnitt – Genehmigung vom 02.11.1992 – Baufeld 5a – und
2. Bauabschnitt – Genehmigung vom 01.07.1998 – Baufeld 5 b
BESCHLÜSSE
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 25. April 2005 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 045-09/2005
Bestätigung der Ausführungsplanung für die Außenbereichsgestaltung Kindertagesstätte Elstra, gemäß Ausführung der Planerin Frau Dr. Eichstaedt-Lobers vom 25.04.2005
Beschluss-Nr.: 046-09/2005
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Rauschwitz / Elstra
1. Bauabschnitt, Baufeld 5 a und 2. Bauabschnitt, Baufeld 5 b
und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom 08.04.2005 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich in der Zeit vom 09.05. bis zum 10.06.2005,
zu den Dienststunden im Rathaus Elstra, Am Markt 01, unter Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange, auszulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungsnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können
und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Beschluss-Nr.: 047-09/2005
Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung mittels Funkrundsteuerung in Elstra OT Wohla und Welka und Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Betriebsführung mit der ESAG Ost AG Dresden
Beschluss-Nr.: 048-09/2005
Das Unternehmen Zimmerermeister Thomas Jorsch aus Wittichenau erhält den Auftrag zur Durchführung von Bauleistungen – Neubau Kindertagesstätte –
Die Vergabe erfolgt phasenweise
Beschluss-Nr.: 049-09/2005
Für die Ausgestaltung des Frühlingskonzertes, des Bergsingens und des Weihnachtskonzertes erhält der Frauenchor Elstra e.V. einen Zuschuss i.H. von 659,00 Euro
Beschluss-Nr.: 049-01-09/2005
Dem SV Grün-Weiss Elstra wird für die Breitensportveranstaltung anlässlich der 140-Jahrfeier der Abteilung Turnen vom 24. – 26.06.2005 ein Fehlbetragszuschuss von 500,00 Euro in Aussicht gestellt
Beschluss-Nr.: 049-02-09/2005
Dem Ortschaftsrat Prietitz werden für die Durchführung des Dorffestes 800,00 Euro als Fehlbetragszuschuss gewährt
gez. Brandt
Bürgermeister
In der öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates am 02. Mai 2005 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 050-10/2005
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen – Los 09 – Putzarbeiten – für das Bauvorhaben Neubau Kindertagesstätte
Gez. Brandt
Bürgermeister
BESCHLÜSSE
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 23. Mai 2005 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 051-11/2005
Das Unternehmen Sächsische Bausanierung Leipzig erhält den Auftrag zur Bauausführung Los 09 – Putzareiten -
Beschluss-Nr.: 052-11/2005
Das Unternehmen AMG Preusche & Skrotzki GmbH aus Elstra erhält den Auftrag zur Bauausführung Los 8 – Heizung / Sanitär / Lüftung -
Beschluss-Nr.: 053-11/2005
Das Unternehmen Estrich + FB Technik Börnemann GmbH aus Augustusburg erhält den Auftrag zur Bauausführung Los 10 – Estricharbeiten –
Beschluss-Nr.: 054-11/2005
Ausbau Pfarrgasse 2. Bauabschnitt
Das Ing.-Büro Bauplanung Kamenz erhält den Auftrag zur Ausführung von Planungsleistungen – Phase 1 – 8 –
Die Vergabe erfolgt phasenweise
Beschluss-Nr.: 055-11/2005
Das Unternehmen Tiefbau Uwe Herwehe aus Kamenz erhält den Auftrag zum Ausbau der Bankette an der Ortsverbindungsstraße Boderitz – Wohla
gez. Brandt
Bürgermeister
Gez. Brandt
Bürgermeister
BESCHLÜSSE
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22.08.2005 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.:071-15/2005
Abwägung der eingereichten Stellungnahmen nach nochmaliger Auslegung und Anhörung gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Rauschwitz Baufeld 4 und Gewerbegebiet Rauschwitz / Elstra 2. Bauabschnitt, Baufeld 5b mit Begründung, in der Fassung vom 27.06.2005, redaktionell geändert 16.08.2005
Beschluss-Nr.:072-15/2005
Aufgrund des § 10 Satz 1 des Baugesetzbuches, in der Neufassung vom 21.06.2004 wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat vom 22.08.2005 folgende Satzung über die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen:
Teil A – Planzeichnung vom 27.06.2005, redaktionell geändert 16.08.2005,
Maßstab 1 : 1000 (Original),
Zeichenerklärung,
Festsetzungen
Teil B – Text in der Fassung vom 27.06.2005, redaktionell geändert 16.08.2005
Die Begründung wird gebilligt.
Beschluss-Nr.:073-15/2005
Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung mittels Funkrundsteuerung in Elstra Gersdorfer Straße und Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur jährlichen Betriebsführung mit der ESAG Energieversorgung Sachsen Ost AG Dresden.
Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2006
Beschluss-Nr.:074-15/2005
Der Stadtrat beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2004 in Höhe von insgesamt 365.391,37 Euro
Beschluss-Nr.:075-15/2005
siehe Link unten oder Beschluss als PDF
Beschluss-Nr.:076-15/2005
Das Bauunternehmen Hoch- und Tiefbau Bau-Service-Behr aus Prietitz erhält den Auftrag zur Erweiterung der Wendeschleife im Gewerbegebiet Rauschwitz / Elstra als überplanmäßige Ausgabe
Auslage Jahresrechnung 2004
Die Jahresrechnung der Stadt Elstra liegt während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
BESCHLÜSSE
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 24.10.2005 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 082-17/2005
Die Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit (OKV)
erhält den Zuschlag für die Gebäude-, Inventar- und Elektronikversicherung mit einer Laufzeit von 5 Jahren.
gez. Brandt
Bürgermeister
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr