Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse 2024 (ca. 150 KB)
In der Westlausitz ist es aktuell wieder möglich, Fördergelder zu beantragen. Am 02.10.2023 startete der 1. Aufruf für das LEADER-Budget in der Förderperiode 2023 – 2027.
Insgesamt stellt die Region mit dem Aufruf Fördermittel in Höhe von 550.000 € zur Verfügung. Bis zum 18.12.2023 können z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen Vorhaben beim Regionalmanagement einreichen und sich mit diesen für eine finanzielle Unterstützung bewerben. Inhalte des Aufrufs sind u.a. die Themen soziales Miteinander und bürgerschaftliches Engagement, Wohnen, Tourismus, Unternehmen sowie Gewässergestaltung und Renaturierung.
Über das LEADER-Programm wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Maximalzuschüsse zur Anwendung. Die Fördersätze liegen zwischen 30 und 80 %, die Maximalzuschüsse variieren zwischen 25.000 und 75.000 €.
Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt am 07.02.2024 durch den Koordinierungskreis, das Entscheidungsgremium der Region. Nach der Sitzung werden alle Projektantragsteller über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Die Antragsteller, deren Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ausgewählt wurden, können dann in einem zweiten Schritt einen Fördermittelantrag bei der Bewilligungsstelle, dem Landratsamt Bautzen, einreichen.
Allen Antragstellern empfiehlt es sich, vor der Einreichung von Projektunterlagen eine Beratung beim Regionalmanagement (Telefon 03528-41961046, regionalmanagement@regionwestlausitz.de) wahrzunehmen.
Ausführliche Informationen zum LEADER-Projektaufruf und die Antragsunterlagen finden sich auch auf der Westlausitz-Homepage (www.region-westlausitz.de) unter der Rubrik Aufrufe.
Welche Kommunen gehören zur Westlausitz?
Zur LEADER-Region Westlausitz gehören die 13 Städte und Gemeinden: Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Elstra, Frankenthal, Großharthau, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Pulsnitz (ohne Ortsteile Oberlichtenau, Friedersdorf und Friedersdorf-Siedlung), Rammenau, Steina und Wachau. In den Städten Bischofswerda, Großröhrsdorf und Pulsnitz sind investive Maßnahmen (z.B. Bauvorhaben) nur in den ländlichen Ortsteilen, nicht jedoch in den Stadtgebieten förderfähig
Tierseuchenbekämpfung ASP - neue Allgemeinverfügung (ca. 150 KB)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der folgenden Präsentation können Sie sich einen Überblick über die Entwicklungsziele der Stadt Elstra verschaffen.Die Inhalte basieren auf einem Abstimmungsprozess in 4 Sitzungen des Elstraer Stadtentwicklungsausschusses und von 2 Einwohnerversammlungen.Die Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft, die aus den öffentlichen Versammlungen an die Stadtverwaltung herangetragen wurden, sind ebenfalls im Stadtentwicklungsausschuss abgewogen worden. Teile dieser Beiträge flossen in den Entwicklungszielen der Stadt Elstra ein.
Der Prozess soll in der Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes (FLNP) für die Stadt Elstra, einschließlich ihrer 12 Ortsteile, münden.
Die Beauftragung zur Erstellung des FLNP soll noch im Jahr 2022 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wachholz
Bürgermeister
Ziele Stadtentwicklung Stadt Elstra Stand November 2021 (ca. 3 MB)