Die LEADER-Region Westlausitz hat am 01.07.2026 den zweiten Aufruf für das LEADER-Budget 2026 gestartet. Bis zum 07.09.2026 sind z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen dazu aufgerufen, ihre Projekte beim Regionalmanagement einzureichen und sich um finanzielle Unterstützung aus dem Gesamtbudget von 0,55 Mio. Euro zu bewerben.
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Vorhaben, darunter Projekte in den Bereichen privates Wohnen, Wirtschaft, Tourismus, medizinische Versorgung, Kulturgut und traditionelles Handwerk. Zusätzlich stehen 200.000 € für Projekte im Bereich Aquakultur und Fischerei zur Verfügung.
Eckdaten zur Förderung
Die LEADER-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Je nach Projektart und Antragsteller liegen die Fördersätze zwischen 30 % und 70 %. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt, abhängig von der Maßnahme, zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro.
Auswahlverfahren und Fristen
Über die Vergabe der Mittel entscheidet im Oktober 2026 der Koordinierungskreis der Region. Nach der positiven Auswahl durch das Gremium können die erfolgreichen Antragsteller den finalen Förderantrag beim Landratsamt Bautzen einreichen.
Wichtige Termine und Vorgaben:
• Einreichungsfrist: Projektideen können bis zum 07.09.2026 beim Regionalmanagement eingereicht werden.
• Realisierungszeitraum: Da sich die Förderperiode dem Ende zuneigt, müssen alle Vorhaben bis Ende 2028 fertiggestellt sein. Der finale Auszahlungsantrag ist spätestens im März 2029 beim Landratsamt Bautzen einzureichen.
Beratung wird empfohlen
Um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten, empfiehlt das Regionalmanagement dringend eine vorherige kostenfreie Beratung:
• Telefon: 03528-41961046
• E-Mail: regionalmanagement@region-westlausitz.de
• Web: Alle Unterlagen und detaillierte Informationen sind unter www.region-westlausitz.de in der Rubrik „Aufrufe“ abrufbar.
Hintergrund: Die LEADER-Region Westlausitz
Die Region umfasst 13 Städte und Gemeinden: Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Elstra, Frankenthal, Großharthau, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Pulsnitz (ohne die Ortsteile Oberlichtenau, Friedersdorf und Friedersdorf-Siedlung), Rammenau, Steina und Wachau.
Hinweis für Antragsteller: In den Städten Bischofswerda, Großröhrsdorf und Pulsnitz sind investive Maßnahmen (z. B. Bauvorhaben) ausschließlich in den ländlichen Ortsteilen und nicht im städtischen Kerngebiet förderfähig.