Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen
Experte gibt Tipps und umfassende individuelle Beratung für Mieter und Eigentümer
Allen Mietern und Hauseigentümern bietet die Verbraucherzentrale Sachsen eine anbieterneutrale Energieberatung an. Die Beratungen finden nach Voranmeldung telefonisch (kostenlos) oder zu Hause statt.
Beratungsschwerpunkte sind Strom- und Heizkosten, baulicher Wärmeschutz, Probleme mit Schimmel, Fragen zur Haustechnik, Einsatz erneuerbarer Energien, Fördermittel für energetische Sanierungen, Tipps für Neu-/Altbauten und vieles andere mehr.
Ein Termin kann unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. Das Servicetelefon ist Mo - Do von 8:00 – 18:00 Uhr und Fr von 8:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
Termine, telefonisch:
Kamenz und Umgebung
13.02.2023, 15:00 – 18:00 Uhr und jeden 2. Montag im Monat
Bischofswerda und Umgebung
21.02.2023, 15:00 – 18:00 Uhr und jeden 3. Dienstag im Monat
Neustadt, Sebnitz und Umgebung
23.02.2023, 14:00 – 17:30 Uhr und jeden 4. Donnerstag im Monat
Anmeldung
Beratung erfolgt nur nach Voranmeldung unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/.
Über uns:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher*innen an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 180.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von über 100 km Länge voller Steinkohle entspricht.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Durchblick im „Förder-Dschungel“ behalten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Förderkonditionen für die Installation einer neuen Heizung bzw. Anlagentechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Gebäudehüllensanierung nach der letzten Änderung im August 2022 erneut angepasst. Leider ist es nun noch schwieriger geworden, den Durchblick im „Förder-Dschungel“ zu behalten.
Seit Jahresbeginn erhalten Antragsteller über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu den Investitionskosten für die Umsetzung oben genannter Maßnahmen in Höhe der in der Tabelle genannten Prozentsätze. Für Komplettsanierungen können weiterhin Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden.
Bereits seit August 2022 wird der Einbau neuer Gasheizungen, auch wenn diese in Kombination mit regenerativer Energietechnik installiert werden, nicht mehr gefördert. Nun gibt es zudem höhere Anforderungen, wenn man sich eine Biomasseheizung fördern lassen möchte. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur noch, wenn zusätzlich eine Solarthermieanlage bzw. Wärmepumpe errichtet wird. Außerdem darf der Feinstaubausstoß maximal 2,5 mg/m³ betragen. Bei Wärmepumpen werden sich die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren ebenfalls schrittweise erhöhen. So muss die Jahresarbeitszahl beispielsweise ab sofort mindestens 2,7 betragen, ab 01.01.2024 mindestens 3,0. Die Hürden und Kosten für die heizungsseitige Ertüchtigung von Altbauten werden somit weiter steigen. Die Heizungsoptimierung wird, bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen, auf unter 20 Jahre alte Heizungen eingeschränkt. Neu aufgenommen wurde die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wurde. Der Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 % beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen bleibt bestehen. Für Gasetagenheizungen wird der Zuschuss beim Austausch unabhängig vom Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Bei Inanspruchnahme des Zuschusses darf das Gebäude nach der Heizungsmodernisierung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Auch der 5 %-Bonus bei Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird bei Installation von Anlagentechnik (außer Heizung) und für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Gebäudehüllensanierung weiterhin gezahlt. Für Wärmepumpen gibt es einen 5 %-Bonus, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
Die Komplettsanierung eines Gebäudes wird weiterhin über die KfW mit einem zinsvergünstigten Kredit und einem Tilgungszuschuss von 5 % bis 25 % gefördert, je nachdem welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude nach der Sanierung erreicht. Ab sofort können auch Materialkosten gefördert werden, wenn die Sanierung ganz oder teilweise in Eigenleistung vorgenommen wird. Ein Energie-Effizienz-Experte muss lediglich die fachgerechte Durchführung bestätigen. Zusätzlich zum Tilgungszuschuss können „Worst-Performing-Buildings“, also Gebäude, die sich laut Energieausweis nachweislich der Energieeffizienzklasse „H“ zuordnen lassen, einen Bonus (WPB-Bonus) von 10 % erhalten. Bisher betrug dieser Bonus 5 %. Einen weiteren neuen Bonus stellt der sogenannte „Serielle-Sanierungs-Bonus“ dar, auf den man Anspruch hat, wenn vorgefertigte Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude angebracht werden und das Gebäude anschließend die KfW-Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht. Dieser Bonus ist mit dem WPB-Bonus kombinierbar, dann aber auf maximal 20 % begrenzt.
Um den „Förder-Dschungel“ zu komplettieren sei noch der Steuerbonus nach §35c des Einkommensteuergesetzes genannt. Hierbei können die Investitionskosten für energetische Maßnahmen in 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zu max. 20 % erstattet werden, wenn keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde. Die technischen Mindestanforderungen sind in einer eigenen Verordnung (ESanMV) geregelt. Investiert man in eine Biomasseheizung, so ist es, im Gegensatz zur BAFA-Förderung, für die Inanspruchnahme dieses Steuer-Bonus übrigens nicht notwendig, eine solarthermische Anlage bzw. Wärmepumpe zusätzlich zu installieren.
1 – wenn keine andere Förderung, z.B. nach BAFA oder KfW in Anspruch genommen wird
2 – Solarthermie-/Wärmepumpenpflicht
Die Energieagentur des Landkreises wird in den nächsten Monaten die neuen Förderprogramme in einzelnen Artikeln näher erläutern und so hoffentlich noch mehr Durchblick in den „Förder-Dschungel“ bringen. Bei Fragen können Sie sich gern jederzeit an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.
Kontakt:
Energieagentur des Landkreises Bautzen im TGZ Bautzen
Preuschwitzer Straße 20,
02625 Bautzen
Telefon: 03591 380 2100
E-Mail: info@energieagentur-bautzen.de