Energieberatung

Förderung der Energieberatung für Wohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Gefördert werden 80 % der Kosten für die Beratung. Maximal werden 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.700 € für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten gezahlt. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt Gebäudebesitzern auf, wie das Gebäude modernisiert werden kann, um den Energiebedarf zu senken. Dabei kann man wählen, ob eine Gesamtsanierung in einem Zug zu einem energieeffizienten Gebäude oder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung betrachtet werden soll. Diese ermittelten Maßnahmen sind natürlich nicht verpflichtend umzusetzen, sondern stellen lediglich Möglichkeiten dar, die der Beratungsempfänger durchführen kann. Der Fahrplan zeigt auch auf, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können, um die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. 

Wenn nach Fertigstellung des Sanierungsfahrplanes tatsächlich Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung umgesetzt werden, kann man darauf zusätzlich zu der Basisförderung der jeweiligen Maßnahme bei Nachweis des Sanierungsfahrplanes weitere 5 % Förderung erhalten. 

Derzeit agiert der ausgewählte Energie-Effizienz-Experte als Antragsteller für dieses Förderprogramm. Ab 1. Juli 2023 muss der Förderantrag jedoch vom Beratungsempfänger, also z. B. vom Gebäudebesitzer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst gestellt werden. Dies erfolgt online über die Webseite des BAFA.

Energie-Effizienz-Experten, die einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, findet man unter Angabe der Postleitzahl und des Such-Umkreises auf der Webseite https://www.energie-effizienz-experten.de/. In den Suchergebnissen muss noch nach dem Schwerpunkt „Energieberatung für Wohngebäude“ gefiltert werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der Energieagentur des Landkreises Bautzen unter www.energieagentur-bautzen.de/sanierungsfahrplan. Gern kann auch Kontakt per E-Mail oder Telefon aufgenommen werden.

Kontakt: 
Energieagentur des Landkreises Bautzen   im TGZ Bautzen                        
Preuschwitzer Straße 20
02625 Bautzen            
Telefon: 03591 380 2100            
E-Mail: info@energieagentur-bautzen.de


Förderung der Energieberatung für Wohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Gefördert werden 80 % der Kosten für die Beratung. Maximal werden 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.700 € für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten gezahlt. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt Gebäudebesitzern auf, wie das Gebäude modernisiert werden kann, um den Energiebedarf zu senken. Dabei kann man wählen, ob eine Gesamtsanierung in einem Zug zu einem energieeffizienten Gebäude oder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung betrachtet werden soll. Diese ermittelten Maßnahmen sind natürlich nicht verpflichtend umzusetzen, sondern stellen lediglich Möglichkeiten dar, die der Beratungsempfänger durchführen kann. Der Fahrplan zeigt auch auf, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können, um die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. 

Wenn nach Fertigstellung des Sanierungsfahrplanes tatsächlich Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung umgesetzt werden, kann man darauf zusätzlich zu der Basisförderung der jeweiligen Maßnahme bei Nachweis des Sanierungsfahrplanes weitere 5 % Förderung erhalten. 

Derzeit agiert der ausgewählte Energie-Effizienz-Experte als Antragsteller für dieses Förderprogramm. Ab 1. Juli 2023 muss der Förderantrag jedoch vom Beratungsempfänger, also z. B. vom Gebäudebesitzer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst gestellt werden. Dies erfolgt online über die Webseite des BAFA.

Energie-Effizienz-Experten, die einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, findet man unter Angabe der Postleitzahl und des Such-Umkreises auf der Webseite https://www.energie-effizienz-experten.de/. In den Suchergebnissen muss noch nach dem Schwerpunkt „Energieberatung für Wohngebäude“ gefiltert werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der Energieagentur des Landkreises Bautzen unter www.energieagentur-bautzen.de/sanierungsfahrplan. Gern kann auch Kontakt per E-Mail oder Telefon aufgenommen werden.


Kontakt:
Energieagentur des Landkreises Bautzen 
im TGZ Bautzen
Preuschwitzer Straße 20
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Förderung von Solarthermieanlagen 

Solarthermieanlagen können zur Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung genutzt werden. Dabei werden in der Regel Röhrenkollektoren auf dem Dach angebracht. Für die Installation dieser Anlagen kann man eine staatliche Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Alternativ können auch stromerzeugende Photovoltaikanlagen mit Heizpatrone zur Warmwasserbereitung beitragen. Für diese Maßnahme gibt es jedoch keine Förderung, weshalb nachfolgend nur auf die Solarthermieanlage eingegangen wird.

Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Solarthermieanlage erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Außerdem sind notwendige Nebenarbeiten förderfähig, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendig sind, z. B. der Umbau des Technikraumes, die Herstellung bzw. der Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche oder das aufzustellende Gerüst. 

Die Gesamtkosten all dieser Maßnahmen bezeichnet man als förderfähige Kosten. Diese stellen die Grundlage für die Berechnung des möglichen Investitionskostenzuschusses dar und sind pro Jahr auf max. 60.000 € bzw. insgesamt auf 600.000 € pro Gebäude gedeckelt. Es ist ratsam, dass man sich für jedes Gewerk mindestens 2 vergleichende Angebote einholt. Die erwarteten Gesamtkosten trägt man dann im Online-Antragsformular ein. Da maximal die Kostenhöhe gefördert wird, die im Förderportal beantragt wurde, ist es empfehlenswert einen kleinen Puffer von ca. 10 bis 20 % der Kosten einzuplanen. 

Die Basisförderquote für eine Solarthermieanlage beträgt 25 %. Für die Abdeckung des gesamten Wärmebedarfes ist ein weiterer Wärmeerzeuger notwendig, der ebenfalls gefördert werden kann, wenn dieser auf Basis regenerativer Energie betrieben wird. Beispiele hierfür sind die Pelletsheizung oder die Wärmepumpe. Kombinieren lässt sich eine Solarthermieanlage natürlich auch mit anderen Heizungsarten, die z.B. auf Öl oder Gas basieren.

Um die Förderung zu erhalten, muss zudem eine Reihe von technischen Anforderungen erfüllt sein. Diese und weitere nützliche Informationen, z. B. zur Antragstellung, haben wir für Sie auf folgender Webseite bereitgestellt: https://www.energieagentur-bautzen.de/solarthermie 

Bei Fragen zum BAFA-Förderprogramm können Sie sich gern jederzeit an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden. 


Kontakt:
Energieagentur des Landkreises Bautzen 
im TGZ Bautzen
Preuschwitzer Straße 20
02625 Bautzen            
Telefon: 03591 380 2100            
E-Mail: info@energieagentur-bautzen.de


Bundesförderung für effiziente Gebäude – Durchblick im „Förder-Dschungel“ behalten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Förderkonditionen für die Installation einer neuen Heizung bzw. Anlagentechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Gebäudehüllensanierung nach der letzten Änderung im August 2022 erneut angepasst. Leider ist es nun noch schwieriger geworden, den Durchblick im „Förder-Dschungel“ zu behalten.   

Seit Jahresbeginn erhalten Antragsteller über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu den Investitionskosten für die Umsetzung oben genannter Maßnahmen in Höhe der in der Tabelle genannten Prozentsätze. Für Komplettsanierungen können weiterhin Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. 

Bereits seit August 2022 wird der Einbau neuer Gasheizungen, auch wenn diese in Kombination mit regenerativer Energietechnik installiert werden, nicht mehr gefördert. Nun gibt es zudem höhere Anforderungen, wenn man sich eine Biomasseheizung fördern lassen möchte. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur noch, wenn zusätzlich eine Solarthermieanlage bzw. Wärmepumpe errichtet wird. Außerdem darf der Feinstaubausstoß maximal 2,5 mg/m³ betragen. Bei Wärmepumpen werden sich die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren ebenfalls schrittweise erhöhen. So muss die Jahresarbeitszahl beispielsweise ab sofort mindestens 2,7 betragen, ab 01.01.2024 mindestens 3,0. Die Hürden und Kosten für die heizungsseitige Ertüchtigung von Altbauten werden somit weiter steigen. Die Heizungsoptimierung wird, bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen, auf unter 20 Jahre alte Heizungen eingeschränkt. Neu aufgenommen wurde die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wurde. Der Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 % beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen bleibt bestehen. Für Gasetagenheizungen wird der Zuschuss beim Austausch unabhängig vom Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Bei Inanspruchnahme des Zuschusses darf das Gebäude nach der Heizungsmodernisierung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Auch der 5 %-Bonus bei Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird bei Installation von Anlagentechnik (außer Heizung) und für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Gebäudehüllensanierung weiterhin gezahlt. Für Wärmepumpen gibt es einen 5 %-Bonus, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

Die Komplettsanierung eines Gebäudes wird weiterhin über die KfW mit einem zinsvergünstigten Kredit und einem Tilgungszuschuss von 5 % bis 25 % gefördert, je nachdem welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude nach der Sanierung erreicht. Ab sofort können auch Materialkosten gefördert werden, wenn die Sanierung ganz oder teilweise in Eigenleistung vorgenommen wird. Ein Energie-Effizienz-Experte muss lediglich die fachgerechte Durchführung bestätigen. Zusätzlich zum Tilgungszuschuss können „Worst-Performing-Buildings“, also Gebäude, die sich laut Energieausweis nachweislich der Energieeffizienzklasse „H“ zuordnen lassen, einen Bonus (WPB-Bonus) von 10 % erhalten. Bisher betrug dieser Bonus 5 %. Einen weiteren neuen Bonus stellt der sogenannte „Serielle-Sanierungs-Bonus“ dar, auf den man Anspruch hat, wenn vorgefertigte Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude angebracht werden und das Gebäude anschließend die KfW-Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht. Dieser Bonus ist mit dem WPB-Bonus kombinierbar, dann aber auf maximal 20 % begrenzt.

Um den „Förder-Dschungel“ zu komplettieren sei noch der Steuerbonus nach §35c des Einkommensteuergesetzes genannt. Hierbei können die Investitionskosten für energetische Maßnahmen in 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zu max. 20 % erstattet werden, wenn keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde. Die technischen Mindestanforderungen sind in einer eigenen Verordnung (ESanMV) geregelt. Investiert man in eine Biomasseheizung, so ist es, im Gegensatz zur BAFA-Förderung, für die Inanspruchnahme dieses Steuer-Bonus übrigens nicht notwendig, eine solarthermische Anlage bzw. Wärmepumpe zusätzlich zu installieren.

1 – wenn keine andere Förderung, z.B. nach BAFA oder KfW in Anspruch genommen wird

2 – Solarthermie-/Wärmepumpenpflicht

Die Energieagentur des Landkreises wird in den nächsten Monaten die neuen Förderprogramme in einzelnen Artikeln näher erläutern und so hoffentlich noch mehr Durchblick in den „Förder-Dschungel“ bringen. Bei Fragen können Sie sich gern jederzeit an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.

Kontakt: 

Energieagentur des Landkreises Bautzen im TGZ Bautzen
Preuschwitzer Straße 20,
02625 Bautzen

Telefon:     03591 380 2100
E-Mail:       info@energieagentur-bautzen.de